Die Internetseite www.landsbergerblog.de berichtete über meinen Überprüfungsantrag an die Rechtsaufsicht und deren Antwort. Den Artikel finden Sie auch unter folgenden Link und im Folgenden:
Späte Einsicht
Dass die Stadtverwaltung und viele Mitglieder des Stadtrats mit der in der Gemeindeordnung vorgesehenen öffentlichen Durchführung von Sitzungen so ihre Probleme haben, hatten wir schon verschiedentlich berichtet.
Ursprünglich sollte Professor Knoflacher seinen Vortrag in einer Klausurtagung des Rates halten; das lehnten die Ratsmitglieder zwar mehrheitlich ab, aber nicht wegen des Verstoßes gegen das Prinzip der Öffentlichkeit, sondern eher aus Reiseunlust.
Dann traf ein nichtöffentlich tagender Arbeitskreis Entscheidungen, obwohl er weder in der Hauptsatzung noch in der Geschäftsordnung des Rates vorgesehen ist; vieles von dem, was dort vereinbart wurde, ist inzwischen umgesetzt, auch wenn die Verwaltung betont, die Beschlüsse müssten vom Stadtrat noch nachgeholt werden.
Nun kommt ein weiterer Fall ans Licht: In der 5. Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses der Stadt am 12. September wurde ein Antrag der CSU-Stadtratsfraktion behandelt, durch den die Ansiedlung eines Drogeriemarktes im Gewerbegebiet Penziger Feld vom Stadtrat befürwortet werden sollte. Dabei ging es um zwei Themen. Zum einen darum, ob die Stadt ihre bisherigen städtebaulichen Zielsetzungen in diesem Bereich ändert. Und zum anderen um die konkrete Kaufanfrage eines Investors für eine bestimmte Fläche in diesem Gebiet. Der Antrag wurde vom Oberbürgermeister als TOP 17 auf die Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung gesetzt.
Jonas Pioch von der Landsberger Mitte hatte zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung beantragt, über das “Ob”, also die Änderung des Flächennutzungsplans, öffentlich zu beraten. Pioch begründete das grundsätzlich (“eine derartige Angelegenheit muss immer öffentlich beraten werden”) und mit den “erheblichen Auswirkungen des geplanten Drogeriemarktes auf den Einzelhandel der Innenstadt”. Denn bei der Ansiedlung des InCenters habe der Stadtrat “innenstadtrelevantes Sortiment bewusst ausgeschlossen”; dieses Versprechen stehe nun mit dem Antrag zur Disposition. Die Landsberger Mitte hatte eingeräumt: Sollte der Rat dieser Nutzungsänderung (aus ihrer Sicht: wider Erwarten) zustimmen, müsse man das “Wie”, also die Frage, ob die Stadt Flächen an Käufer X zum Preis von Y verkaufen dürfe, im anschließenden nichtöffentlichen Teil beraten.
Auf diese Trennung zwischen “Ob” und “Wie” wollte sich die Ausschussmehrheit an diesem Tag aber nicht einlassen. Der gesamte Punkt wurde nichtöffentlich besprochen und am Ende vertagt.
Das war rechtswidrig, machte jetzt die Rechtsaufsicht im Landratsamt der Verwaltung und den beiden großen Ratsfraktionen klar. “Nach Auffassung des Landratsamtes (hätte man) die Frage, ob die Stadt ihre bisherigen städtebaulichen Zielsetzungen in diesem Bereich ändert, losgelöst von konkreten Grundstücksgeschäften beraten können. Es handelt sich hier um eine Grundsatzentscheidung. Lassen sich Sachverhalte, wie im vorliegenden Fall, in sinnvoller Weise aufspalten, so sind die Teile, bei denen eine nichtöffentliche Behandlung nicht zwingend erforderlich ist, in öffentlicher Sitzung zu behandeln.”
Damit war nicht nur die Entscheidung des Oberbürgermeisters rechtswidrig, den Sachantrag in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Rechtswidrig war auch die Ablehnung des Geschäftsordnungsantrags von Jonas Pioch. Beides macht die Rechtsaufsicht in ihrem Schreiben, das dem landsbergblog vorliegt, deutlich.
Wäre ein Beschluss in der Sache gefasst worden, wäre dieser möglicherweise nichtig – das hängt davon ab, wie bedeutend die Angelegenheit war. Hier stand am Ende aber eine Vertagung, so dass das nicht zur Debatte steht. Eines aber stellt die Rechtsaufsicht an die Adresse von Rat und Verwaltung klar: “Eine Behandlung dieser Thematik hat künftig in öffentlicher Sitzung zu erfolgen.”
Der Oberbürgermeister hat den Antrag inzwischen auf die Tagesordnung der Ratssitzung vom morgigen Mittwoch gesetzt – diesmal im öffentlichen Teil. Eine späte Einsicht.