pioch

Es war eigentlich ein triviales Thema: Das Landratsamt hätte rund 100 Meter eines öffentlichen Fußwegs gerne dem Sonderpädagogischen Förderzentrum im Osten der Stadt "zugeschlagen" und die inzwischen recht verwinkelte Schule dann abgezäunt. Das Grundstück sollte im städtischen Eigentum bleiben und die Anwohner sollten Schlüssel für die neuen Tore erhalten.Kein Problem, dachte man sich wohl im Bauaussschuss und stimmte am 11. Juli 2012 dem Vorhaben nach kurzer Diskussion zu.

Diese Rechnung hatte man allerdings ohne die Anwohner gemacht. Die trafen sich wenige Wochen später mit Vertretern von Stadt und Landkreis vor Ort und äußerten ihre Bedenken. Von da an wird die Geschichte kurios. Das Landratsamt erklärte nach der Ortsbegehung, eine Einziehung des Weges sei für die Einzäunung nicht zwingend nötig. Eine Lösung mit zwei Toren dürfte ohnehin deutlich zu teuer sein, wie man auch der Stadt mitteilte - man verzichte lieber. Kompliziert wäre es zu dem geworden: Jeder Anwohner hätte einen Schlüssel erhalten sollen - wenn ihn aber nur einer verloren oder das Tor nicht versperrt hätte, sollten alle Schlüssel eingezogen werden.

Da keine stichhaltigen Gründe für die Einziehung des Weges mehr angeführt wurden, stellte die Fraktion der Landsberger Mitte bereits im August 2012 den Antrag, den Bauausschussbeschluss wieder aufzuheben. Seitens der Stadt passierte daraufhin nichts, die Anwohner blieben aber nicht untätig. Inzwischen beauftragten sie ein Anwaltsbüro. Das teilte der Stadt mit, dass man vor das Verwaltungsgericht ziehen werde, wenn der Weg tatsächlich eingezogen würde. "Die Einwendungen der Anwohner seien wohl nicht ganz unberechtigt", meinte OB Mathias Neuner jetzt im Stadtrat, ohne die Hintergründe zu erläutern. "Wir könnten vor Gericht eventuell nicht standhalten. Wir würden den Beschluss deshalb rückgängig machen wollen."

Das Gremium folgte dem einstimmig - der Weg bleibt, wie er ist. Nach Jonas Piochs (Landsberger Mitte) Meinung hätte man das wesentlich früher und einfacher lösen können: "Die Stadt war mit meinem Antrag schon im August 2012 von der Sachlage in Kenntnis gesetzt. Es kann doch wohl nicht sein, dass sich mündige Bürger erst einen Anwalt nehmen müssen, bis man reagiert."

 

Folgender Antrag ging bereits am 22.08.2012 bei der Verwaltung ein:

 

Aussetzung des Vollzugs des Bauausschussbeschlusses vom 11.07.2012 Tagesordnungspunkt 4: Teileinziehung eines öffentlichen Gehweges an der Isidor-Hipper-Straße

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Neuner,

 

die Fraktion der Landsberger Mitte stellt folgenden Antrag:

Die Aussetzung des Vollzugs des im Betreff genannten Bauausschlussbeschlusses vom 11.07.2012.

 

Begründung:

Am 14.08.2012 trafen sich Anwohner des betreffenden Weges mit Mitgliedern der Verwaltung von Stadt und Kreis. Ziel des Gespräches war die Klärung der verfolgten Absichten des Landratsamtes. Unser Fraktionsmitglied Jonas Pioch wurde von den Anwohnern hinzu gebeten. Im Laufe des Gespräches äußerte das Landratsamt, dass der Weg für die Umsetzung der verfolgten Ziele gar nicht zwingend erforderlich sei. Der Grund für die Teileinziehung sei lediglich die Praktikabilität bei der Umsetzung. Ein erweiterter Bedarf an Pausenhofflächen sei nicht notwendig. Vorrangiges Ziel sei der Schutz der zwei Innenhöfe, die durch die verwinkelte Architektur der Schule entstanden sind. Dieser Schutz lässt sich aber auch durch Einzäunung verwirklichen. In dem Gespräch sind zwar zweifelsohne Gründe für eine Abzäunung der Innenhöfe genannt worden, nicht aber für eine Teileinziehung des Weges. Eine derartig feine Abstufung in der Argumentation sieht die Landsberger Mitte in diesem Fall aber als erforderlich an.

Schließlich wurde in dem Gespräch auch von der „Schlüsselfrage“ von Seiten des Landratsamtes gesprochen. Nach dem Beschluss des Bauausschuss gibt es aber keine „Schlüsselfrage“. Die Vergabe von Schlüssel an alle Anwohner war zwingende Voraussetzung für die Zustimmung vieler Ausschussmitglieder.

Ergebnis der Gesprächsrunde am 14.08.2012 war, dass das Landratsamt nochmals intern Abstimmungen vornimmt und mit der Schulleitung über die Bedürfnisse der Schüler und über deren Schutz spricht. 

Die dargelegten Argumente des Landratsamtes entsprechen an einigen Punkten nicht mehr der Beschlussgrundlage des Bauausschusses. Eine Teileinziehung des Weges aus Praktikabilität kann auch nicht dem allgemeinen politischen Konsens über die Verbesserung der Wegeverbindungen in der Stadt entsprechen.

Die Landsberger Mitte beantragt daher die Aussetzung des Vollzugs bis das Landratsamt dem Bauausschuss die Ergebnisse ihrer internen Abstimmungen mitteilt. Danach hat der Bauausschuss nochmals zu beraten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Jonas Pioch                Axel Flörke