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Lechsteg Rechtsaufsicht soll Fragestellung des Ratsbegehrens erneut überprüfen

 

VON DIETER SCHÖNDORFER

 

Landsberg Erneut sind innerhalb weniger Wochen Landsberger Stadträte zum Thema „Lechsteg“ an die Kommunalaufsicht des Landkreises Landsberg herangetreten. Jonas Pioch und Axel Flörke, beide Fraktionsmitglieder der Landsberger Mitte wollen die Fragestellung zum Ratsbegehren „Zugang zur Natur“ überprüft sehen.

 

Beide vertreten nämlich die Auffassung, dass die Fragestellung auf ein Ziel hinführt, das mit der gültigen Rechtsprechung so nicht vereinbar ist und zwar unter dem Gesichtspunkt Barrierefreiheit. Denn das Ratsbegehren favorisiert eine „abgespeckte“ Lösung der geplanten Fuß- und Radwegebrücke bei der Lechstaustufe 15. Diese vermutlich unter eine Million Euro teure Lösung würde auf ein Rampenbauwerk auf der Ostseite verzichten, um Kosten einzusparen. Axel Flörke: „Die Kostenfrage darf nicht ausschlaggebend sein, dass nicht behindertengerecht gebaut wird.“

 

Jonas Pioch, der selbst auf einen Rollstuhl angewiesen ist, hat sich zusätzlich ans Innenministerium und einen Münchner Sachverständigen gewandt: „Ich denke, die Antworten können so interpretiert werden, dass der Lechsteg barrierefrei gebaut werden muss.“ So fordern die beiden auch von Andreas Graf, dem Leiter der Kommunalaufsicht, vor allem auch Artikel 9 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zu berücksichtigen. Der besage nämlich, dass die Belange von Menschen mit Behinderung und sonstigen Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt werden. Das Ziel barrierefreier Gestaltung, so zitiert Pioch einen Kommentar zur Gesetzgebung, könne nur ausnahmsweise hintangestellt werden, wenn andere öffentliche Belange, insbesondere der Verkehrssicherheit, entgegenstehen und überwiegen. „Und außer dem Argument der Kostenreduzierung stehen hier keine öffentlichen Belange entgegen.“

 

In eine emotionale Diskussion hineingerutscht

 

Axel Flörke findet es schade, dass man zum Thema „Lechsteg“ in eine solch emotionale Diskussion hineingerutscht sei. Er steht auf dem Standpunkt: „Stellt Andreas Graf fest, dass die Fragestellung des Ratsbegehrens auch unter diesem neuen Gesichtspunkt in Ordnung ist, werden wir das akzeptieren.“

 

Erneute Aufregung, vor allem bei der Behindertenbeauftragten von Stadt- und Landkreis, Barbara Juchem, verursacht eine Homepage der Initiative „Pro Lechsteg“ (www.lechsteg-ll.de). Dort verärgert sie vor allem ein Vergleich der Lechstegrampe mit der Schieberampe der Hauptplatzunterführung beim Schmalzturm. „Ich kenne keinen Rollstuhlfahrer, der dort die Rampe hinunter- oder heraufgekommen wäre“, wundert sie sich über diesen „haarsträubenden“ Vergleich. Sie selbst habe in früheren Jahren einen Kinderwagen dort nur unter Mühen hinaufschieben können. Jonas Pioch bietet den Vertretern der Initiative sogar einen Versuch an. Er will Rollstuhlfahrer organisieren, die versuchen werden, die Rampe am Hauptplatz wie beschrieben „leicht zu bewältigen“.