Neuaufstellung des qualifizierten Bebauungsplans "Schanzwiese" im Regelverfahren und 44. Änderung des Flächennutzungsplans Hier: Aussetzung des Bauleitplanverfahrens und Wiedervorlage im Stadtrat
Eine ganz komische Geschichte war das. Plötzlich wurden abweichend vom Wettbewerbsentwurf aus zwei
Vollgeschossen ganze drei. Die Landsberger Mitte hat sich für die 2 Vollgeschosse eingesetzt und somit auch für die Anwohner akzeptable Bebauung sichergestellt. Wir bedanken uns bei den Anwohnern, die uns auf diesen Fauxpas hingewiesen haben.
Der Antrag in der originalen Fassung vom 11.09.2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Neuner,
der Landsberger Stadtrat hat in seiner 6. Sitzung am 29.2.2012 die Neuaufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Schanzwiese“ im Regelverfahren und die 44. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und die Verwaltung mit der Aufstellung des Bebauungsplans durch ein geeignetes Planungsbüro und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.
Die Fraktion der Landsberger Mitte stellt hiermit den Antrag, das Bauleitplanverfahren auszusetzen und den Bebauungsplan dem Stadtrat in der Oktobersitzung wieder vorzulegen.
Begründung:
In dem Vergabeverfahren Ende 2011 mit 11 Bauträgern wurde die Grundstücksvergabe am 23.11.2011 an den Bauträger Fa. Dumberger Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Königsbrunn, durch den Stadtrat beschlossen. Dieser Bauträger sah für das Plangebiet die Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes mit 10 Doppel- und 14 Reihen-häusern vor, wobei wesentliches Ergebnis des Wettbewerbs die Bauhöhe von zwei Vollgeschossen bei den Doppelhäusern war.
In der Vorlage zur Stadtratssitzung vom 29.2.2012 heißt es dann:
„Dieser Bauträger sieht für das Plangebiet die Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes mit 14 Reihenhäusern, 4 Doppelhäusern und einem Einfamilienhaus vor…. Die geplante Bebauung greift die bestehenden Wohnhäuser in direkter Nachbarschaft auf und rundet diese sinnvoll ab, so dass ein hohes Integrationspotential in Bezug auf die vorhandene Bebauung sichergestellt wird. Die Reihenhäuser und Doppelhäuser werden mit drei Vollgeschossen, das Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen ausgebildet“.
Mit dieser neuen Planung – drei Vollgeschosse statt zwei und ein Einfamilienhaus statt zwei Doppelhäusern – wurde das Wettbewerbsergebnis ganz erheblich verändert. Sicherlich wären diese Änderungen bei genauestem Studium der Vorlagen den Stadträten ins Auge gefallen, aber weder in der Beschlussvorlage noch in der Erörterung im Stadtrat wurde deutlich auf diese erhebliche Änderung aufmerksam gemacht.
Die Fraktion der Landsberger Mitte teilt jedenfalls nicht die Auffassung des Gestaltungs-beirates und des Bauamtes, dass die geplante neue Bebauung die bestehenden Wohnhäuser in direkter Nachbarschaft aufgreift und diese sinnvoll abrundet. Hier stehen die Interessen des Bauträgers konträr zu denen der Anwohner. Diese akzeptieren eine neue Wohnbebauung, haben aber auch das Recht auf eine angemessene, der vorhandenen Bebauung angepasste Neusiedlung.
Um nicht ähnliche Fehler wie beim Um-/Anbau des Historischen Rathauses zu machen (hier war nicht allen Stadtratsmitgliedern die Ausmaße der neuen Türen ersichtlich), und da es sich um ein sehr herausragendes, über die Grenzen Landsbergs beachtetes Baugebiet handelt, beantragt die Fraktion der Landsberger Mitte die Aussetzung des Bauleitplanverfahrens und die Wiedervorlage und Diskussion im Stadtrat.
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