pioch

Antrag auf Kinderkrippenförderung anhand von einer Einkommensstaffelung

Politik besteht nicht nur aus konstruktiven Streit, sondern auch aus konstruktiver Zusammenarbeit. Gemeinsam mit der SPD-Fraktion erhoffen wir uns mit diesem gemeinsamen Antrag einen Kompromis zwischen den Anforderungen der Familien in der heutigen Zeit und der Haushaltslage Landsbergs gefunden zu haben. Der Antrag liegt seit Kurzem der Verwaltung vor und wird mit aller Voraussicht am 8. Mai 2013 im Stadtrat behandelt.                                                                                                                                

                                                                                                                                             

                                                                                                                                             

Der Antrag in seiner originalen Fassung vom 25.04.2013: 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Neuner, 

die Unterzeichnenden beantragen die Einführung einer Kinderkrippenförderung, die sich im Wesentlichen an einer Einkommensstaffelung orientiert. Wir schlagen daher eine Förderung mit folgendem Inhalt vor:

 

  1. Eine Kinderkrippenförderung ist nur dann zu gestatten, sofern der Antragsteller keinen Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe hat. Insbesondere sind solche Leistungen angesprochen, die nach den Vorschriften des achten Sozialgesetzbuches (vgl. §§ 22, 24 i.V.m. 90 SGB VIII) eine Förderung gesetzlich regeln. So kann im Vergleich zur gegenwärtigen Förderung eine Doppelförderung verhindert werden.
  2. Eine vollkommene soziale Gerechtigkeit im Rahmen der Festlegung der Einkommenjahresbeträge ist schon allein wegen der Natur einer solchen Regelung nicht möglich. Die folgenden Beträge sind deshalb selbstverständlich zur Diskussion gestellt: bis zu einem Jahreseinkommen von 35.000€ (brutto) der Erziehungsberechtigten wird eine Förderung von 20% angesetzt. Von 35.000€ bis 50.000€ (brutto) wird eine Förderung von 10% empfohlen.
  3. Die Kinderkrippenförderung wird nur für ein Jahr gewährt und muss jeweils zum neuen Kinderkrippenjahr neu beantragt werden. Das Kinderkrippenjahr ist gleichbedeutend mit dem Schuljahr.
  4. Der Einkommensnachweis erfolgt durch Steuerbeleg oder einem sonstigen Einkommensnachweis vergleichbarer Art.
  5. Eine Beschränkung der Förderung im Sinne des §24 Abs.3 SGB VIII wird von den Unterzeichnenden nicht befürwortet. Falls dies trotzdem von Seiten der Verwaltung oder des Stadtrates erwünscht wird, bitten wir darum, dass ein entsprechender Nachweis  erst 6 Monate nach Antragstellung auf Förderung erbracht werden muss. Dies wäre eine finanzielle Entlastung für den Erziehungsberechtigten, der auf der Arbeitssuche zwingend auf eine Kinderbetreuung angewiesen ist.

 

Begründung:

Wir haben uns in den letzten Wochen mit dem Thema intensiv auseinander gesetzt und mehrmals mit den betroffenen Eltern im persönlichen Kontakt gestanden. Dabei war die Förderung nach dem sog. „Gießkannenprinzip“ nie Kern der Forderung der Eltern. Vielmehr wurde immer wieder deutlich, dass für einige Eltern dies eine essentielle finanzielle Entlastung darstellt. Prämisse der Unterzeichnenden ist es, eine gezielte Förderung zu installieren. Aufgrund der beantragten Inhalte kann die betroffene Zielgruppe definiert und unterstützt werden. 

Im Vergleich zum „Gießkannenprinzip“ werden auch dadurch weniger städtische Finanzmittel benötigt. Schließlich findet keine kollektive Förderung statt und der Antragsteller hat weitere materielle Voraussetzungen zu erfüllen. Die finanziellen Mittel sollen ab 2014 in den Haushalt eingestellt werden. Eine Gegenfinanzierung für das laufende Jahr 2013 muss nicht durch das Umwerfen städtebaulicher Grundsätze am Penzingerfeld erfolgen. Nach einem Stadtratsbeschluss sollen die betreffenden Grundstücke nämlich nunmehr am Bodenrichtwert gemessen werden. Diese Mehreinnahmen allein stellen bereits eine Gegenfinanzierung dar. Die Verquickung von Städtebau & -planung , Familienförderung und sonstigen politischen Absichten durch den Antrag von anderer politischen Seite ist dieser wichtigen Diskussion unwürdig. 

Erwähnenswert ist an dieser Stelle freilich der Verwaltungsaufwand: sowohl beim „Gießkannenprinzip“ als auch bei der Einkommensstaffelung muss eine entsprechende Berechnung stattfinden. Mit der Festlegung eines Jahresrhythmus konzentriert sich zudem der Verwaltungsaufwand. Die Konsequenz, dass Verwaltungsaufwand damit verbunden ist, ist aber denklogisch.

Insgesamt ist und bleibt es eine politische Entscheidung mit dem gemeinsamen Ziel der Kinderbetreuung als harter Standortfaktor. Im Gegensatz zu den „Gießkannenprinzip“- Vertreter sehen wir aber in der Einkommensstaffelung den sozial verträglichen Kompromiss zwischen den familiären Anforderungen der heutigen Zeit und der finanziellen Lage der Stadt. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Margit Däubler                        Jonas Pioch                      Axel Flörke

SPD-Fraktion                         Landsberger Mitte               Landsberger Mitte                                                                                                           

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