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Drogeriemarkt am Penzinger Feld

Wollte hier CSU und SPD in nicht öffentlicher Sitzung etwas vor den Anwohnern verheimlichen? Der Grundsatz im Kommunalrecht heißt "Öffentlichkeit der Sitzungen". Wir waren der Ansicht, dass auch bei diesem Punkt die Öffentlichkeit das Recht dazu hat, mehr zu erfahren. Unsere Meinung (siehe Schreiben unten) wurde von der Rechtsaufsicht bestätigt und es wurde doch noch öffentlich... na immerhin gab es dann doch noch Transparenz.

 

 

 

Schreiben der Landsberger Mitte an die Rechtsaufsicht vom 18.09.2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf der 5. Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses der Stadt Landsberg am 12.9.2012 wurde unter Tagesordnungspunkt 17 ein Antrag der CSU-Fraktion betreffend der Ansiedlung eines Drogeriemarktes im Gewerbegebiet Penzinger Feld in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt.  Ich stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung, diesen Tagesordnungspunkt in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt. Die Fraktion der Landsberger Mitte bittet deshalb um Überprüfung seitens der Kommunalaufsicht, ob dieser Tagesordnungspunkt laut Geschäftsordnung der Stadt Landsberg nicht in öffentlicher Sitzung hätte behandelt werden müssen.

 

Begründung:

Der Tagesordnungspunkt war mit „Antrag der CSU-Stadtratsfraktion Helmut Weber vom

23.07.2012 betreffend Ansiedlung eines Drogeriemarktes hier: Penzinger Feld“ betitelt. Dabei handelt es nach unser Ansicht, um eine Diskussion rein politischer Natur. Die Benennung des Tagesordnungspunktes lässt keinen Schluss auf einen nichtöffentlichen Inhalt zu:

Eine derartige Ansiedlung in einem solchen Gebiet stellt eine komplette Abkehr der politischen Haltung und der Verwaltungspraxis dar. Im Rahmen der Ansiedlung des InCenters wurde Einzelhandel mit innenstadtrelevanten Sortiment ausgeschlossen. Ausgehend von diesem Grundsatz steht eine Diskussion, die denselbigen in Frage stellt, im öffentlichen Interesse. Schließlich muss die kommunale Ansiedlungspolitik dem Bürger transparent zugänglich sein. Der Tagesordnungspunkt lässt sich auch in einer solchen Weise abstrakt diskutieren, sodass keine Rechte Dritter verletzt werden. Zudem konnte an diesem Tag nicht über konkrete Interessenten gesprochen werden, da die betreffenden Grundstücke ausgeschrieben werden müssen. Ein solcher Beschluss über die Ausschreibung der Bauplätze wurde und sollte nicht getätigt werden. Außerdem kann die Aussprache über potentielle Kaufinteressenten separat in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen, da sie nicht für eine politische Grundsatzentscheidung relevant ist. 

 

 

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